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   LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 423/21   

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https://dejure.org/2022,40935
LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 423/21 (https://dejure.org/2022,40935)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.09.2022 - L 13 R 423/21 (https://dejure.org/2022,40935)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. September 2022 - L 13 R 423/21 (https://dejure.org/2022,40935)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erstattungsanspruch gemäß § 16 SGB IX im Verhältnis zu allgemeinen Erstattungsansprüchen gemäß dem SGB X ; Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers infolge Überleitung des Reha-Antrags; Ablehnung eines Rehabilitationsantrags nach dessen Überleitung

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R

    Krankenversicherung - keine Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit zweitem

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 423/21
    § 16 SGB IX ist lex specialis zu den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach den §§ 102 ff. SGB X und verdrängt diese in ihrem Anwendungsbereich (vgl. BSG, Urteil vom 03.11.2011, B 3 KR 4/11 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 36 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 08.09.2009, B 1 KR 9/09 R, SozR 4-3250 § 14 Nr. 10 Rn. 11).

    Überdies verdrängt § 16 SGB IX in seinem Anwendungsbereich die allgemeinen Erstattungsregelungen nach den §§ 102 ff. SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 03.11.2011, B 3 KR 4/11 R, Rn. 11 juris).

  • BSG, 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R

    Kinder- und Jugendhilfe - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 423/21
    Darauf kommt es jedoch nicht an, denn maßgeblich für die offensichtliche Fehlerhaftigkeit des Bescheides ist, dass die Beklagte nach Weiterleitung des Antrags vom 31.05.2018 an die Klägerin nicht befugt war, den weitergeleiteten Antrag auf LTA wegen fehlender versicherungsrechtlicher Voraussetzungen in eigener Zuständigkeit abzulehnen (vgl. für den umgekehrten Fall, der fehlenden Weiterleitung und bindenden Ablehnung: BSG, Urteil vom 10.07.2014, B 10 SF 1/14 R, Rn. 16 ff. juris).

    Auch kann sich die Klägerin auf die offensichtliche Unrichtigkeit der Leistungsablehnung gegenüber der Beklagten berufen, denn die Beklagte hat die Klägerin nicht über die Ablehnung gegenüber der Versicherten informiert (vgl. BSG, Urteil vom 10.07.2014, B 10 SF 1/14 R, Rn. 21 ff. juris).

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 423/21
    Dabei hat er im Verhältnis zum Versicherten den Anspruch anhand aller Rechtsgrundlagen zu prüfen, die überhaupt in der konkreten Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind (BSG, Urteil vom 26.06.2007, B 1 KR36/06 R, BSGE 98, 277 mwN; BSG, Urteil vom 21.08.2008, B 13 R 33/07 R, BSGE 101, 207 mwN).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 423/21
    Dabei hat er im Verhältnis zum Versicherten den Anspruch anhand aller Rechtsgrundlagen zu prüfen, die überhaupt in der konkreten Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind (BSG, Urteil vom 26.06.2007, B 1 KR36/06 R, BSGE 98, 277 mwN; BSG, Urteil vom 21.08.2008, B 13 R 33/07 R, BSGE 101, 207 mwN).
  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 37/07 R

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen den Rentenversicherungsträger wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 423/21
    Der nichtige Verwaltungsakt ist im Gegensatz zu einem offensichtlich fehlerhaften im obigen Sinne von vornherein unwirksam (§ 39 Abs. 3 SGB X), während sich die Problematik der Bindung eines offensichtlich fehlerhaften Bescheides im Erstattungsverfahren nur dann stellt, wenn dieser wirksam war (vgl. BSG, Urteil vom 26.08.2008, B 13 R 37/07 R, Rn. 14 ff. juris).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 423/21
    Da § 11 Abs. 2a Nr. 2 SGB VI die Zuständigkeit der Rentenversicherung für LTA aber in Folge und wegen der von ihr gewährten medizinischen Rehabilitationsleistungen begründet, muss ein inhaltlich notwendiger Zusammenhang zwischen beiden Leistungen hinsichtlich des Erfolgs der Rehabilitation bestehen, d.h. es muss spätestens im Zeitpunkt der Beendigung der medizinischen Rehabilitationsleistung der Bedarf für eine LTA zu Tage treten und deren Voraussetzungen bis zu ihrem Beginn durchgehend vorliegen (vgl. auch BSG, Urteil vom 20.10.2009, B 5 R 44/08 R, BSGE 104, 294).
  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 27/08 R

    Kranken- bzw Rentenversicherung - Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 423/21
    Ferner ist zu berücksichtigen, dass einem Versicherten je nach Erkrankung eine Zeit der Rekonvaleszenz zugestanden werden muss, während der er beruflichen Belastungen noch nicht wieder ausgesetzt werden kann (BSG, Urteil vom 05.02.2009, B 13 R 27/08 R, SozR 4-3250 § 28 Nr. 3).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 423/21
    Leitet ein Rehabilitationsträger einem anderen Rehabiliationsträger einen Teilhabeantrag zu, ist dieser im Verhältnis zum behinderten Menschen nach § 14 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. Satz 1 SGB IX grundsätzlich endgültig und im oben dargelegten Sinn umfassend zuständig (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 26.06.2007, B 5 R 5/07 R, SozR 4-3250 § 14 Nr. 8).
  • BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 26/07 R

    Stationäre medizinische Rehabilitation - stufenweise Wiedereingliederung -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 423/21
    Vielmehr ist insoweit praktischen Umsetzungsproblemen Rechnung zu tragen, die sich zum Beispiel auf Grund fester Termine von Ausbildungs- oder Weiterbildungslehrgängen ergeben können (BSG, Urteil vom 07.09.2010, B 5 R 104/08 R, SozR 4-3250 § 49 Nr. 1; BSG, Urteil vom 29.01.2008, B 5a/5 R 26/07 R, SozR 4-3250 § 51 Nr. 1).
  • BSG, 07.09.2010 - B 5 R 104/08 R

    Rehabilitation - Ermittlung der Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 423/21
    Vielmehr ist insoweit praktischen Umsetzungsproblemen Rechnung zu tragen, die sich zum Beispiel auf Grund fester Termine von Ausbildungs- oder Weiterbildungslehrgängen ergeben können (BSG, Urteil vom 07.09.2010, B 5 R 104/08 R, SozR 4-3250 § 49 Nr. 1; BSG, Urteil vom 29.01.2008, B 5a/5 R 26/07 R, SozR 4-3250 § 51 Nr. 1).
  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 4

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 9/09 R

    Zuständigkeit für die Gewährung einer stationären Reha-Maßnahme; Anspruch auf

  • LSG Bayern, 26.09.2018 - L 19 R 444/16

    Zum Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gegen den

  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

  • VGH Bayern, 17.09.2002 - 12 CE 02.688

    Zuerst angegangener Rehabilitationsträger - 'Entsprechen' der Leistung nach BSHG

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